Allgemeine Geschäftsbedingungen der DESIGNREISEN GmbH.

DESIGNREISEN GmbH ist Lizenznehmer der Willy Bogner GmbH & Co. KG aA

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DESIGNREISEN GmbH (nachfolgend DESIGNREISEN) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag wird für DESIGNREISEN verbindlich, wenn diese dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird DESIGNREISEN dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Designreisen vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber DESIGNREISEN die Annahme erklärt. 

1.5 Der Kunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter www.designreisen.de abrufbar.

2. BEZAHLUNG

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis nicht Euro 75,00, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

2.2. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung bei DESIGNREISEN zugesandt oder in den Geschäftsräumen von Designreisen ausgehändigt.

2.3. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Bei nicht erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.

2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist DESIGNREISEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Designreisen die aus Ziffer 7.2. ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. REISEVERSICHERUNGEN

3.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Rücktransportkostenversicherung und weitergehender Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchsversicherung, Reiseunfallversicherung) wird empfohlen. Mit der Anzahlung auf den Reisepreis ist auch grundsätzlich die Versicherungsprämie fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

3.2. Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung/Bestätigung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag möglich ist. Unser Partner für die Reiserücktrittskosten – Versicherung und das Versicherungspaket ist die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG. Designreisen ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

3.3 Nachbuchungen von Versicherungen, mit Ausnahme der Reiserücktrittskosten - Versicherung und von Paketen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, sind bis zum Reiseantritt möglich.

 

4. LEISTUNGEN

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für DESIGNREISEN bindend. DESIGNREISEN behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4.2 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.

 

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von DESIGNREISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.3 DESIGNREISEN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DESIGNREISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch DESIGNREISEN über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. PREISANPASSUNG

DESIGNREISEN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

6.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann DESIGNREISEN den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DESIGNREISEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann DESIGNREISEN vom Kunden verlangen.

6.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber DESIGNREISEN erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für DESIGNREISEN verteuert hat.

6.4 Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DESIGNREISEN nicht vorhersehbar waren.

6.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat DESIGNREISEN den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn DESIGNREISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von DESIGNREISEN diesem gegenüber geltend zu machen.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DESIGNREISEN. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DESIGNREISEN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.

7.2 DESIGNREISEN kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:

• Bis 31. Tage vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis
• ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
• ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises,
• ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Reisepreises.

7.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, DESIGNREISEN nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollte die DESIGNREISEN durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 7.2 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. DESIGNREISEN empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (vgl. Punkt 3). Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

7.4 Stornierungen von Teilleistungen einer Reise (sofern möglich) gelten als Umbuchung. Für die Stornierung von Versicherungspaketen wird jedoch nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Ausgeschlossen hiervon ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung.

7.5 Bei Stornierung eines gesamten Reisevertrages können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.

7.6 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie vorgenommen (Umbuchung) berechnet DESIGNREISEN bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 und Punkt 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 Euro Aufpreis pro Person. Ausgenommen sind Buchungen von im Katalog ausgeschriebenen Anschlussprogrammen und Hotelverlängerungen, die über DESIGNREISEN gebucht werden.

7.7 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DESIGNREISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde DESIGNREISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7.8 Im Falle eines Rücktritts kann DESIGNREISEN vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

 

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DESIGNREISEN

In folgenden Fällen kann Designreisen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch DESIGNREISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DESIGNREISEN, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.2 Bis 14 Tage vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist DESIGNREISEN verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DESIGNREISEN deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die DESIGNREISEN im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von DESIGNREISEN besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von DESIGNREISEN keinen Gebrauch macht.

9. AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE – HÖHERE GEWALT

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, ect.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl DESIGNREISEN als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DESIGNREISEN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch DESIGNREISEN ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DESIGNREISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von DESIGNREISEN anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch DESIGNREISEN diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den ganzen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9.2 Weiterhin ist DESIGNREISEN verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen DESIGNREISEN und der Kunde je zur Hälfte. Im übrigen hat die Mehrkosten der Kunde zu tragen.

10. ABHILFE/ Minderung/Kündigung/Schadensersatz

10.1 Abhilfe

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DESIGNREISEN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. DESIGNREISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung des Reisepreises

Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DESIGNREISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für DESIGNREISEN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DESIGNREISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet DESIGNREISEN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt DESIGNREISEN die Kündigung schriftlich zu erklären.

10.4 Schadenersatz

Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den DESIGNREISEN nicht zu vertreten hat.

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

11.1 Die vertragliche Haftung von Designreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
  • soweit DESIGNREISEN für einen den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung (vgl. auch Punkt 3) empfohlen.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen DESIGNREISEN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt DESIGNREISEN bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.5. Kommt DESIGNREISEN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge aus USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern DESIGNREISEN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.6.Designreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden. Ebenso wenig haftet Designreisen für Ausflüge und Rundreisen, die DESIGNREISEN im Katalog zwar bewirbt, die der Kunde jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.

 

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

12.1  Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden  oder gering zu halten.

12.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist DESIGNREISEN an seinem Geschäftssitz zu verständigen.

13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

13.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber DESIGNREISEN (Anschrift siehe Punkt 20) geltend zu machen. DESIGNREISEN empfiehlt im Interesse des Kunden eine schriftliche Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DESIGNREISEN Verhandlungen über den Anspruch oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der DESIGNREISEN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen DESIGNREISEN ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

 

14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

14.1 DESIGNREISEN unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2. DESIGNREISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DESIGNREISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DESIGNREISEN die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

14.3. DESIGNREISEN weist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den Katalogen sowie in der Reiseinformation zur betreffenden Reise. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch DESIGNREISEN bedingt sind.
14.4 Erkundigen Sie sich bei DESIGNREISEN, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Achten Sie darauf, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein eigenen Kinderpass benötigt.

14.5. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.

 

15. ZOLL- UND DEVISENVORSCHRIFTEN

Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

 

16. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die DESIGNREISEN vom Kunden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. DESIGNREISEN wird Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für DESIGNREISEN erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünscht. Wenn der Kunde mit der Zusendung von Informationen nicht einverstanden ist, so erbittet DESIGNREISEN einen entsprechenden Hinweis.

17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Re3isevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.

 

18. GÜLTIGKEITEN

Sämtliche Angaben in den von DESIGNREISEN herausgegebenen Prospekten über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termmine Ihre Gültigkeit.

19. GERICHTSSTAND

19.1 Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen DESIGNREISEN ist München.

19.2 Für Klagen von DESIGNREISEN gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DESIGNREISEN maßgebend.

 

20. VERANSTALTER:

DESIGNREISEN GmbH
Geschäftsführerin: Marion Aliabadi
Promenadenplatz 12, 80333 München
Eingetragen: Amtsgericht München HRB 145 197

DESIGNREISEN GmbH ist Lizenznehmer der Willy Bogner GmbH & Co. KG aA. Ausschließlicher Vertragspartner ist Designreisen.


Stand: 28.07.2006 (Änderungen vorbehalten)

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